Hallo Loeffelbube, das Prinzip läuft wie folgt: Ihr schickt mir das Modell zu, schreibt mir vorher ne Email, was alles rein soll, dann baue ich euch die SMD´s ein, und schick euch das Modell zurück.
Na, dann gehen wir mal davon aus, dass dieses Gewerbe auf deine Eltern läuft, oder?
Denn:
Gewerbe von Minderjährigen Bei Minderjährigen (unter 18) gilt vor Anmeldung des Gewerbes gemäß § 112 BGB: Der gesetzliche Vertreter ermächtigt mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts. Diese Ermächtigung kann vom Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.
Jetzt überlege dir deine Preisgestaltung mal sehr genau! Du solltest deine Nebenkosten berechnen: Steuern und und und.
Denke daran, dass wenn du ein Modell "versaust", du finanziell dafür gerade stehst! Dinge wie Gewährleistung etc. wollen wir gar nicht erst anführen- kommt nämlich auf dich auch zu!
Hallo Denis, es ist relativ gefährlich, sich mit fremden Federn zu schmücken: Eines deiner angeblichen Kundenbilder ist von einem Busch-Fahrzeug "geklaut".
mich wundert nur, dass ich dich heute erst darauf aufmerksam gemacht habe und du nun ein Gewerbe angemeldet hast.
Das wäre doch reichlich schnell gegangen, denn wenn du meinen Text aufmerksam durchliest, dann benötigst du auch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Dies steht übrigens auch in deinem Link! Wäre mir halt neu, das es so schnell bei Gericht geht... Hier noch einmal die entsprechende Stelle deines Links:
III. Genehmigung des Vormundschaftsgerichts Zusätzlich bedarf es nach § 112 Absatz 1 Satz 1 BGB auch noch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, durch die die oben genannte Ermächtigung erst wirksam wird. Diese Genehmigung erteilt das Vormundschaftsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erteilung der Genehmigung setzt im Wesentlichen voraus, dass der Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderem, dass der Minderjährige davor geschützt werden soll, unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm erheblichen finanziellen Schaden bereiten können.
So blauäugig wie du diese Sache angegangen bist, kann ich mir die Genehmigung des Gerichts ehrlich gesagt nicht vorstellen! Denn so wie sich das hier darstellt, hast du keinen blassen Schimmer davon, was auf dich zukommen kann. Sorry, das ist nicht böse gemeint. Du solltest dir vor so einem Schritt aller Konsequenzen bewusst sein.
Einige Schlagworte über die du nachdenken solltest:
Copyright: bei Veröffentlichungen etc.! Steuer! Garantie/ Gewährleistung Haftung und folglich auch: Versicherungen wie Rechtsschutz und geschäftliche Haftpflicht!
und viele andere Themen!
So, jetzt stehe ich wahrscheinlich in deinem Blödmanns- Setzkasten in der oberen Reihe, aber glaube mir: ich meine es gut!
@ Staufeneck, ich habe mal vor paar jahren, noch größere Modelle, mit normalen LED´s gebaut, und sie einem Freund geschenkt. Da ich aber vergessen habe, ein Bild davon zu machen, hab ich mir ein Identisches Bild ausgesucht. Und ich fände es schade, wenn es nicht auf der webseite vorkommt.
@firebaer, ich habe noch kein Gewerbe angemeldet, sondern erstmal beantragt, und der Rest kommt noch.
P.S: Du bist nicht auf meinem Blödmanns- Setzkasten
Ich stehe auch rechtlich dazu, wenn ein Modell beschädigt wird, es zu ersetzen