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Dieses Thema hat 7 Antworten
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 Probleme
Mad Max Offline



Beiträge: 191

07.04.2017 18:54
#1 RE: In Bau: FPV-System Antworten

Zitat von lukas,69 im Beitrag #1
Hallo zusammen,

in Friedrichshafen hat mich der FPV-LKW von Oliver fasziniert und ich habe beschlossen, mir auch so einen zu bauen.

Bis jetzt habe ich nur die
Kamera (http://www.banggood.com/600TVL-8_0MP-14-...C-p-984345.html),
die Sendeeinheit (http://www.banggood.com/FPV-5_8G-10mW-Wi...13-p-84761.html)
und den Empfänger (http://www.banggood.com/FPV-5_8G-Wireles...08-p-84775.html).

Jetzt will ich erstmal das System zum laufen bringen, bevor es in einen LKW eingebaut wird.

Wie die einzelnen Komponenten angeschlossen werden ist mir klar, nur noch bei ein paar "Kleinigkeiten" hackt´s noch.
Soweit ich weiß, muss ich noch das Band umstellen.

Ein großer Dank geht schon jetzt an Oliver für seine Hilfe.

Ich werde euch hier den aktuellen Stand mitteilen.

Gruß
Lukas




Hallo Lukas, hallo Oliver,

ich habe die Links für die Funkkomponenten einem Bekannten von mir gemailt und er hat folgendes geantwortet (Zitat gekürzt):

..... ich würde die Finger davon lassen, ich kenne diese Komponenten. Alles ohne FTZ-Zulassung. Als Mitarbeiter der DTAG muss ich abraten, denn da ist Ärger vorprogrammiert. Es sei denn, es liegt inzwischen eine Zulassung vor.....

Ende Zitat.

Anmerkung von mir: DTAG = Deutsche Telekom AG

Ich habe mich auch dafür interessiert, aber ich werde die Finger davon lassen!!!

Also schaut nach, ob ihr eine Zulassung findet... Wenn nicht, viel Glück.

Grüße aus Unterfranken sendet Mad Max

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meckisteam Offline



Beiträge: 112

07.04.2017 19:24
#2 RE: In Bau: FPV-System Antworten

Hm, ist nicht das "FTZ" als Zulassungsbehörde schon länger Geschichte ? Auch der Zusammenhang mit der Telekom AG (einem privaten Unternehmen) erschließt sich mir nicht.

Zitat von Wikipedia : "Einige Teilaufgaben wurden bereits 1991 an das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF) in Saarbrücken ausgelagert, das am 10. März 1992 in Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) umbenannt wurde. Diese Teilaufgaben werden seit 1996 bei der Bundesnetzagentur wahrgenommen."

Schaut mal genauer hin, man findet auf vielen Geräten aus gutem Grund keine FTZ-Nummer mehr. Hat deine RC Anlage noch eine ? Dein WLan-Router ? Also meine (alles legale Käufe innerhalb Deutschlands) nicht ! Auch nicht in der Anleitung oder in der CE.


Mad Max Offline



Beiträge: 191

08.04.2017 13:10
#3 RE: In Bau: FPV-System Antworten

Klar, die FTZ selbst gibt es nicht mehr, aber zugelassen müssen sie trotzdem sein. Dadurch soll vermieden werden, dass Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Flugfunk, Schiffsfunk etc. p. p. nicht gestört werden (können), nicht zuvergessen die Handynetze. Die freigegebenen WLAN-Frequenzen in D sind im 2,4 MHz Bereich und im 5MHz-Bereich. Da Sender und Empfänger im 5,8MHz-Bereich arbeiten ist die ganze Sache sehr problematisch. Besitz ist erlaubt, der
Betrieb jedoch nicht. Erkundige Dich mal bei der Netzagentur direkt, was die Dir sagen.

Die Zuständigkeit hat sich halt geändert und liegt jetzt bei einer anderen Behörde.

DTAG intern wird offensichtlich immer noch von der FTZ gesprochen.

Du wirst auch keine Funkmesswagen bzw. Funkpeilwagen mehr finden, diese Einrichtungen zum Anpeilen sind mittlerweile angeblich in die Telefonfunkantennenanlagen integriert.

Kurz und gut, ICH werde die Finger davon lassen...... Und das empfehle ich auch weiterhin.

Grüße aus Unterfranken sendet Mad Max

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Mad Max Offline



Beiträge: 191

08.04.2017 17:13
#4 RE: In Bau: FPV-System Antworten

Ich habe noch mal nachgefragt, es gibt die FTZ noch. Früher hieß es FunkTechnisches Zulassungsamt und jetzt heißt es Forschungs- und TechnologieZentrum. Das "neue" FTZ ist nun bei der Netzagentur angesiedelt. Die einprägsame Buchstabenkombination "FTZ" wurde bewusst beibehalten. Die FTZ-Nummer findet man im allgemeinen nicht mehr auf dem Gerät selbst, sondern MUSS in den Begleitpapieren (Betriebsanleitung) stehen.

Wenn also in den Papieren KEINE FTZ-Nummer zu finden ist, Finger weg. Doof ist natürlich, dass man im allgemeinen erst nach dem Kauf in die Betriebsanleitung sehen kann - oder man schaut VORHER im Internet ob man die Anleitung runterladen kann. Wenn die Anleitung nicht im Internet eingesehen werden kann, so sollte man vom Kauf absehen bzw. wenn vorher nicht eingesehen werden kann und man erst nach dem Kauf feststellt, dass keine FTZ-Zulassung vorliegt vom Kauf zurücktreten.

Dass mit einem nicht zugelassenem Sender Funkdienste gestört werden könn(t)en, ist wohl jedem klar.

Dass mit einem nicht zugelassenem Empfänger Funkdienste empfangen werden könn(t)en, die einen nichts angehen, dürfte ebenfalls jedem klar sein.

Die in meinem letzten Beitrag erfolgte Aufzählung der Funkdienste ist nicht vollständig, sie soll es auch nicht sein - es fehlt u. a. der Amateurfunk. Die rechtliche Einordnung eines Amateurfunkgerätes liegt wieder anders, da ein Amateurfunker selbst Funkgeräte bauen darf, unterliegt der Funker selbst der FTZ. Der Amateurfunker muss selbst dafür sorgen, dass er keine anderen Funkdienste stört. Als Amateurfunker unterliegt noch weiteren Bestimmungen, so musste er z. B. früher im Katastrophen- oder Verteidigungsfall mit seinem Funkgerät der allgemeinen und/oder militärischen Kommunikation zur Verfügung stehen, falls das allgemeine Kommunikationsnetz zusammengebrochen ist. Ob dem heute noch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich seit ca. 20 Jahren keinen Kontakt mehr zur Amateurfunkszene habe.

Bei der Zulassung ist es unerheblich, ob das Gerät eine Reichweite von 200m (z. B. der o. g. Sender) oder 2000km (Kurzwellenfunk der Amateurfunker) hat, denn schließlich könnte dieses Gerät auch direkt neben einer Polizeiwache, Rettungsdienstwache, Feuerwehr o. ä. betrieben werden und dadurch deren Betrieb gestört werden.

Und was es mit der Telekom auf sich hat ist doch klar: Auch die TK muss sich an Vorschriften halten, und damit hat mein Bekannter zu tun - noch, denn er steht kurz vor der Pensionierung.

Grüße aus Unterfranken sendet Mad Max

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Sven Löffler Offline

Admin


Beiträge: 3.760

10.04.2017 21:55
FPV System Antworten

Aus gegeben Anlass kopiere ich nun einige Beitrage aus einem anderen Thema hier hin.


Theoretiker Offline




Beiträge: 2.361

10.04.2017 22:13
#6 RE: FPV System Antworten

Hallo Zusammen,

ich habe mich auf der Messe mit diversen Händlern über das Thema unterhalten.
Von allen kamen ähnliche Aussagen, solange man unter den gesetzlichen Vorschriften was die Sendeleistung angeht und die erlaubten Frequenzen einhält gibt es wohl für private Personen keine Probleme.
Allerdings gilt dies nur für fertige Sender mit Antenne und Kamera.
In erster Linie ist der Fokus auf den Fliegern, denn diese nutzen sehr gerne mal mehr Leistung in ihren Modellen, da diese konstant ein gutes Bild liefern müssen.
Ich habe mit einem Händler zusammen die nötigen Dokumente bei einer FPV-Drohne gesucht, die er vertreibt. FTZ oder ähnliches war nicht zu finden.
Nur die Sendeleistung und mögliche Frequenzen sind angegeben neben CE Zulassung.

Theoretisch sind auch alle Sender mit nachgerüstetem Sendemodulen oder ähnlichem nicht zugelassen. :-)

Der Ton hier ist schon zum Teil etwas hart. Man kann doch normal miteinander Diskutieren.
Ich bleibe an dem Thema dran. Habe auf der Messe einen sehr interessanten Kontakt hergestellt und denke mal da gibt es einiges an Infos und Know How.

Grüße Oliver

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meckisteam Offline



Beiträge: 112

11.04.2017 18:46
#7 RE: FPV System Antworten

Genau das selbe habe ich bei allen aktuellen Fernsteuerungen (Graupner HOTT, Spektrum und Carsson) festgestellt die ich in Gebrauch habe. Weder auf den Geräten noch in der Bedienungsanleitung oder der CE-Bescheinigung ist die Rede von der FTZ-Nummer. Und es handelt sich bei allen meinen Anlagen um LEGAL in Deutschland über offizielle Wege gekaufte Anlagen.


Mad Max Offline



Beiträge: 191

11.04.2017 20:22
#8 RE: FPV System Antworten

Hallo Leute,

wenn ich ein Händler wäre, so fände ich viele Gründe mein Produkt zu verkaufen - egal ob legales oder illegales Produkt, darum gebe ich auf die Auskünfte der Händler nicht viel.

Wie schon geschrieben, der Besitz ist in D nicht strafbar, nur der Betrieb.

Wer exakte Auskünfte haben möchte, der wende sich am besten direkt an die Netzagentur/Forschungs- und TechnologieZentrum. Da werden Sie geholfen.

Grüße aus Unterfranken sendet Mad Max

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